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Galerie Afrikanische Kunst
AGB

Vertragsbedingungen für Käufer

Vertragsbedingungen für Auftraggeber

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Vertragsbedingungen für Käufer
Stand: 30.12.2005

Die Firma shikra, Inhaber Herrn Eric Makin (nachfolgend "Verkäufer") bietet unter anderem über den shikra Online-Shop und Online-Marktplatz eBay Verbrauchern sowie Unternehmern Produkte zum Kauf an. Für die insoweit abgeschlossenen Verträge gelten die vorliegenden AGB.

  1. § 1.   Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
  2. § 2.   Vertragsschluss
  3. § 3.   Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen
  4. § 4.   Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
  5. § 5.   Eigentumsvorbehalt
  6. § 6.   Widerrufsrecht und -folgen
  7. § 7.   Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
  8. § 8.   Haftung
  9. § 9.   Schlussbestimmungen
  1. § 1.   Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
    1. Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
       
    2. Käufer im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. § 2.   Vertragsschluss

    1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Genannte Lieferfristen sind nicht verbindlich.
       
    2. Wird ein Artikel vom Verkäufer im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der shikra und eBay Angebotsseiten das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Käufer, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden.
       
      Der Käufer nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle Angebotszeit. Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt zwischen dem Verkäufer und dem das höchste Gebot abgebenden Käufer der Vertrag zustande.
       
    3. Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und zudem mit der "Sofort-Kaufen"-Funktion versehen, kommt der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Käufer diese Option ausübt. Die Option des Vertragsschlusses zum Festpreis kann ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.
       
    4. Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreisformat eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt zustande, sobald der Käufer die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestätigt.
       
    5. Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist - insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Käufer unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich an den Käufer zurückerstattet.
       
  3. § 3.   Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen
    1. Die jeweils angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise - d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile - einschließlich aller Steuern, insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer.
       
    2. Alle Preise gelten - wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist - ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren – mit Ausnahme von Büchern – sowohl im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Diese Kosten der Versendung, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet und gesondert ausgewiesen werden, hat der Käufer ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers zu tragen. Verlangt der Käufer ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Käufer gesondert in Rechnung zu stellen.
       
    3. Die Art des Versands erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde, nach Wahl des Verkäufers.
       
    4. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf - auch bei frachtfreier Lieferung - mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in den Verzug der Annahme gerät.
       
    5. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufer um mehr als zwei Wochen nach der Anzeige der Versandbereitschaft des Verkäufers verzögert, kann der Verkäufer pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,3 % des Preises des Liefergegenstandes berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist; dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
         
  4. § 4.   Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
    1. Der Käufer hat grundsätzlich per Vorkasse zu zahlen; der Verkäufer behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.
       
    2. Der Käufer verpflichtet sich, alle Beträge spätestens 10 Tage nach zustande kommen des Kaufvertrages ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages beim Verkäufer. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Käufer ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; der Verkäufer behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
       
    3. Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Verkäufer anerkannt wurden. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
       
  5. § 5.   Eigentumsvorbehalt
    1. Bei Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
       
    2. Der Käufer ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware - z.B. im Falle einer Pfändung - sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Verkäufers erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
       
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
           
  6. § 6.   Widerrufsrecht und -folgen

    Verbrauchern steht in Bezug auf gekaufte Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:

    1. Widerrufsrecht
      Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder eMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
       
      shikra
      Eric Makin
      Ziethenstraße 10
      22041 Hamburg
       
    2. Ausschluss
      Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren,
      - die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder,
      siehe §6, Abs. 3.
       
    3. Widerrufsfolgen
      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten.
       
      Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
       
      Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu EUR 40,- beträgt, hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.
  7. § 7.   Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

    Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen richten sich nach folgenden Bestimmungen:

    1. Nacherfüllungsanspruch
      Verbraucher haben bei Büchern die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden dem Käufer durch den Verkäufer nicht erstattet. Bei Kunstartikeln besteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung.
       
    2. Sonstige Gewährleistungsansprüche
      Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Käufer Schadensersatz, gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 8 dieser AGB.
       
    3. Mangelanzeige und Beweislasttragung
      Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
       
    4. Transportschäden
      Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Käufer, diese unverzüglich an den Verkäufer mitzuteilen und diesen bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen. Der Käufer hat insbesondere die Verpackung aufzubewahren.
       
    5. Garantiebedingungen
      Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren.
         
  8. § 8.   Haftung
    1. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
       
    2. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verkäufer, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
       
    3. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer gegenüber Unternehmern nicht; gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
       
    4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt unter anderem auch für deliktische Ansprüche.
       
    5. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
  9. § 9.   Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
       
    2. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, der Geschäftssitz des Verkäufers.
       
    3. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wahlweise ist der Verkäufer auch befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.
       
    4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Käufer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
       

shikra, Inh. Eric Makin

 

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Vertragsbedingungen für Auftraggeber
Stand: 30.12.2005

Die Firma shikra (nachfolgend: "shikra"), vetreten durch Herrn Eric Makin, ist als Kommissionär tätig - er bietet Auftraggebern vor allem an, Artikel für diese im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers auf dem Online-Marktplatz eBay zu verkaufen.

  1. § 1.   Geltungsbereich
  2. § 2.   Kommissionsgeschäft
  3. § 3.   Pflichten des Kommissionärs
  4. § 4.   Pflichten des AUftraggebers
  5. § 5.   Provision und Aufwendungsersatz
  6. § 6.   Delkredere
  7. § 7.   Selbsteintrittsrecht
  8. § 8.   Haftungsbeschränkungen und -freistellung
  9. § 9.   Schlussbestimmungen
  1. § 1.   Geltungsbereich
    1. Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und shikra. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
       
    2. Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
       
    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und shikra im Zusammenhang mit den Kommissionsverträgen getroffen werden, sind in den AGB und den Kommissionsverträgen schriftlich niedergelegt.
  2. § 2.   Kommissionsgeschäft
    1. Der Auftraggeber beauftragt shikra zum kommissionsweisen Verkauf des Kommissionsgutes (Artikel) über das Internet oder auf sonstige Art und Weise - und zwar weltweit in alle Länder, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird..
      Die Vertragsparteien können die Übernahme weiterer Artikel sowie die Vereinbarung zusätzlicher Bedingungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags auch noch nachträglich unter Beachtung des Schriftformerfordernis vereinbaren.
       
    2. shikra erhält die Artikel nicht zum Eigentum. Die Artikel, die shikra vom Auftraggeber erhält, verbleiben deswegen bis zu ihrer Übereignung an den Käufer im Eigentum des Auftraggebers.
       
    3. Der Auftraggeber erklärt mit Abschluss des Vertrages, volljährig und voll geschäftsfähig zu sein.
       
    4. Zudem garantiert der Auftraggeber, dass die Artikel sein unbeschränktes Eigentum sind oder er anderweitig befugt ist, über die Artikel zu verfügen.
      Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit aller gemachten Angaben. Er erklärt, sämtliche für eine Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der Artikel mindern oder mindern könnten, wahrheitsgemäß bei Abschluss des Vertrages anzugeben.
       
    5. shikra übernimmt bei Übergabe der Artikel durch den Auftraggeber die Lagerung dieser bis zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer oder zur Wiederabholung durch den Auftraggeber. Die übergebenen Artikel werden getrennt von anderen Waren aufbewahrt und als Kommissionsgut kenntlich gemacht. Die Vorschrift des § 4 (5) dieser AGB bleibt unberührt.
       
    6. shikra wird die zum kommissionsweisen Verkauf übernommenen Artikel ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte versichern.
       
    7. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, die Artikel, die sich im Besitz von shikra befinden, zu den regulären Öffnungszeiten von shikra selbst zu besichtigen oder durch beauftragte Dritte besichtigen zu lassen.
       
  3. § 3.   Pflichten des Kommissionärs
    1. shikra verpflichtet sich zum Verkauf der Artikel über das Internet oder auf sonstige Art und Weise. Shikra wird die Artikel nur über die vereinbarten Verkaufskanäle zum Verkauf anbieten; unberührt davon bleibt das Recht von shikra, die Artikel an Käufer zu veräußern, die sich direkt an ihn wenden (passives Marketing).
       
    2. shikra wird, sofern nicht in Schriftform anders vereinbart, die betreffenden Artikel im eigenen Namen auf Rechnung des Auftraggebers verkaufen. shikra wird die Vertragsprodukte ausschließlich per Vorauskasse an die jeweiligen Käufer liefern.
       
    3. shikra wird die durch den Auftraggeber bei Vertragsschluss festgelegten Verkaufsformate und Festpreise bzw. Mindestpreise beachten. shikra ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers von diesen Verkaufsformaten abzuweichen, die Preise zu unterschreiten und / oder Boni, Skonti oder sonstige Rabatte zu gewähren.

      Wird nicht näher bestimmt, im Rahmen welcher Verkaufsformate und zu welchen Fest- bzw. Mindestpreisen die Artikel zu verkaufen sind, ist shikra in seiner Entscheidung frei - d.h. shikra ist auch berechtigt, die Artikel im Rahmen einer Online-Auktion mit dem z. B. von eBay als Mindeststartpreis vorgesehenen Startpreis anzubieten und zu veräußern.
       
    4. Die Beantwortung von Anfragen Dritter, Korrespondenz mit den Käufern sowie die Kaufabwicklung werden vollumfänglich von shikra übernommen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber unterstützt shikra dabei nach besten Kräften - so etwa bei spezifischen Nachfragen zu Beschaffenheit, Ursprung, Herstellung, etc. der Artikel.
       
    5. Bereits mit Vertragsschluss tritt shikra dem Auftraggeber alle Forderungen in der Höhe des Rechnungsbetrags ab, die shikra aus den Ausführungsgeschäften gegen einen Dritten erwachsen; der Auftraggeber nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist shirka im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Der Auftraggeber kann die Einziehungsermächtigung jederzeit widerrufen.
       
    6. shikra ist verpflichtet, den Auftraggeber auf dessen Verlangen über den Abschluss eines Ausführungs-geschäfts unter Angabe der Auftraggeberadresse sowie einer etwaig abweichenden Lieferadresse zu informieren.
       
    7. shikra ist verpflichtet, dem Auftraggeber einen Zugriff Dritter auf die Artikel, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung dieser unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus hat shikra den Auftraggeber im Fall eines Zugriffs Dritter bei allen entsprechenden Maßnahmen zur Freigabe des der Artikel auf eigene Kosten zu unterstützen.
       
  4. § 4.   Pflichten des Auftraggebers
    1. Entsprechend z. B. den eBay-Grundsätzen dürfen die im Rahmen von sog. Online-Auktionen angebotenen Artikel nicht durch den Auftraggeber beboten werden.
       
    2. In entsprechender Anwendung des Kaufrechts steht der Auftraggeber gegenüber shikra für alle Sach- und Rechtsmängel mit der Maßgabe ein, dass die Verjährungsfrist erst mit der Ablieferung der Artikel an den Käufer beginnt.
       
    3. Werden shikra die Artikel nicht zur Verwahrung übergeben und kommt es nach Vertragsschluss zu Änderungen an diesen (z.B. Beschädigungen, Zerstörungen oder Mängel, gehen diese verloren oder sind aus sonstigen Gründen nicht mehr bei dem Auftraggeber vorhanden), wird der Auftraggeber dies gegenüber shikra unverzüglich schriftlich anzeigen.
       
    4. Wird die Auslieferung der Artikel nicht durch shikra übernommen, verpflichtet sich der Auftraggeber, shikra unverzüglich über die Auslieferung an den bzw. die Käufer zu informieren. Die notwendigen Unterlagen zur Abrechnung des Ausführungsgeschäfts stellt der Auftraggeber shikra nach Lieferung des Artikels zur Verfügung.
       
    5. Wurden Artikel, wenn diese z. B. über eBay verkauft/versteigert werden sollen, nicht erfolgreich verkauft, obliegt es dem Auftraggeber, shikra zu jeder erneuten Einstellung dieser anzuweisen. Weist er shikra nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Mitteilung über die Unverkäuflichkeit bei ihm dazu an, hat der Auftraggeber die betreffenden Artikel binnen 3 Werktagen auf eigene Kosten bei shikra abzuholen. Wird die Abholung auf Wunsch oder aus Verschulden des Auftraggebers verzögert, lagert shikra die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
       
  5. § 5.   Provision und Aufwendungsersatz
    1. shikra erhält vom Auftraggeber die im Kommisssionsvetrag schriftlich vereinbarten Provisionen, bestehend aus einer Grundgebühr je Artikel und einer erfolgsabhängigen Provision von Verkaufspreis. Grundlage für die Berechnung ist der gegenüber dem Käufer pro Artikel erzielte (Brutto-) Verkaufspreis abzüglich etwaig gewährter Boni, Skonti oder sonstiger Rabatte. In der Provision mitenthalten sind u.a. auch die Kosten für die Verwahrung der Artikel bei shikra im Sinne des § 2 (5) dieser AGB.
    2. Zusätzlich und unabhängig vom Zustandekommen eines Ausführungsgeschäftes erhält shikra die verauslagten Gebühren und Provisionen der benutzen eCommerce-Kanäle sowie andere Vertriebswege, wie z.B. eBay-Gebühren und eBay-Provisionen, durch den Auftraggeber erstattet, die im Zusammenhang mit dem Anbieten der einzelnen Artikel und deren Verkauf über die eCommerce-Kanäle, sowie andere Vertriebswege anfallen. Davon umfasst sind neben den Angebotsgebühren und der Verkaufsprovision auch die Gebühren für Zusatzoptionen, soweit der Auftraggeber deren Nutzung zugestimmt hat.
    3. Sofern die Artikel über eBay angeboten werden sollen und diese nicht erfolgreich verkauft werden, zahlt der Auftraggeber an shikra eine Bearbeitungsgebühr in der im Kommissionsvertrag vereinbarten Höhe zzgl. der nach § 5 (2) dieser AGB zu ersetzenden Kosten.
    4. shikra wird die jeweiligen Ausführungsgeschäfte gegenüber dem Auftraggeber abrechnen und den Kaufpreis unter Abzug der Provision sowie der ersatzfähigen Aufwendungen an den Auftraggeber absprachegemäß weiterleiten - dies geschieht normalerweise innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung des Artikels zzgl. der Banklaufzeiten.
       
  6. § 6.   Delkredere
    1. Für die Erfüllungung der Verbindlichkeiten der Dritten, mit denen shikra Geschäfte für Rechnung des Auftraggebers abschließt, steht shikra nicht ein.
       
  7. § 7.   Selbsteintrittsrecht
    1. shikra ist nicht befugt, zum kommissionsweisen Verkauf angenommene Artikel selbst als Käufer zu übernehmen.
       
  8. § 8.   Haftungsbeschränkungen und -freistellung
    1. Ergeben sich gegenüber shikra im Zusammenhang mit dem Verkauf der Artikel Haftungsansprüche Dritter, die ihre Ursache in den Artikeln selbst haben (z.B. u.a. auch verletzte Schutzrechte), verpflichtet sich der Auftraggeber, shikra von diesen Ansprüchen freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, shikra in diesen Fällen nach besten Kräften bei der Abwehr der gegen ihn geltend gemachten Ansprüche zu unterstützen. Die Kosten einer Rechtsverteidigung trägt der Auftraggeber.
    2. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet shikra uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet shikra uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden.
    3. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet shikra, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
    4. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet shikra gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
    5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche.
    6. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
       
  9. § 9.   Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
       
    2. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz von shikra, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
       
    3. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkaufsagenten. Der Verkaufsagent ist aber berechtigt, Klage auch wahlweise an einem daneben bestehenden Gerichtsstand zu erheben.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr in einem solchen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen des Vertrags soweit wie möglich entspricht.
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